Montag, 19. Oktober 2009

Beschluss des Landtages Brandenburg

Der Landtag Brandenburg hat in seiner 88. Sitzung am 2. Juli 2009 folgenden Beschluss gefasst:
"Der Landtag fordert das Land und die Kommunen auf, Ausschreibungen für das Wach- und Sicherheitsgewerbe auf der Grundlage der gültigen allgemein verbindlichen Tarifverträge sowie künftig nur noch nach den branchenüblichen Qualifikationsanforderungen vorzunehmen. Dabei sind unter anderem die folgenden Kriterien zu beachten: Das Personal wird durch Aus- und Fortbildungsmaßnahmen regelmäßig qualifiziert. Die Anforderungen an Bekleidung, Technik und Ausrüstung werden gewährleistet. Der Nachweis der in der entsprechenden DIN-Vorschrift festgehaltenen Anforderungen an die Liquidität und an die Gewerbepraxis eines Unternehmens wird geführt."

Quelle: Landtag Brandenburg

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