Montag, 28. Februar 2011

Privat oder Öffentlich?

Normalerweise sind meine Notizen, die ich mir während Konferenzen oder Meetings mache, überschaubar bis nicht vorhanden. Eine Äusserung des stellvertretende Vorsitzenden der CDU/ CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Günter Krings, während der 3. Luftsicherheitstage ließ mich jedoch sofort nach meinem Stift greifen. Auch eine Justiziarin (schreibt man tatsächlich so) der Bundespolizei zeigte sich während einer der Pausen entzückt. Da der Abgeordnete Krings Dr. iur. ist, hier die Quelle für den nachtsehenden Text.

Der Gesetzgeber hat sich dabei nicht für eine Übertragung [der Aufgabe Luftsicherheit] an den Verwaltungshelfer entschieden, der der Verwaltung bei der Durchführung bestimmter Verwaltungsaufgaben hilft, gewissermaßen als verlängerter Arm, als Werkzeug. Verwaltungshelfer werden bekanntlich nicht selbständig tätig, sondern führen nur Hilfsarbeiten im Auftrag und nach Weisung einer Behörde durch, ihr Handeln wird dementsprechend auch der Behörde zugerechnet. Im Unterschied zum Verwaltungshelfer erfüllt der Beliehene selbstständig hoheitliche Aufgaben im eigenen Namen; er ist selbst Behörde und wie die juristischen Personen des öffentlichen Rechts Teil der mittelbaren Staatsverwaltung. Die Tätigkeit des beliehenen bleibt damit öffentlich-rechtlich und es handelt sich hier nicht um eine Privatisierung hoheitlicher Aufgaben.

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