Donnerstag, 16. August 2012

Islamist auf BER-Baustelle die Zweite

Berliner Abendschau

Was ich wirklich nicht nachvollziehen kann sind zwei Dinge:
Trotzdem hat die Flughafengesellschaft umgehend reagiert.
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Der Flughafen muss nicht reagieren, sondern agieren. Bei einer GmbH mit Aufsichtsrat muss eine Risikovorsorge stattfinden (§91 Abs. 2 AktG), u.a. um die Möglichkeit des Organisationsverschulden zu reduzieren (§823 BGB), dazu muss man seiner Aufsichtspflicht (§130 OwiG) nachkommen.
Außerdem sollten weit reichende betriebliche und unternehmerische Anforderungen an einen angehenden Sicherheitsdienstleister gestellt werden. Konkret müsste er nicht nur bei der Gründung, sondern auch in regelmäßigen Abständen im laufenden Betrieb: - geeignete Geschäftsräume nachweisen, auch für die Aufbewahrung erforderlicher Geschäftsunterlagen, - sich zur ausschließlichen Beschäftigung von Mitarbeitern nach den Kriterien des § 9 Bewachungsverordnung zur Zuverlässigkeit, dem Alter und der Qualifizierung verpflichten, - keine Praktikanten und Auszubildenden ausnutzen und nur Subunternehmer einsetzen, die dieselben Qualitätsstandards erfüllen.
Quelle

Wie ignorant muss ein Manager sein, einen Subunternehmerauftrag mit einer Firma zu unterschreiben, deren Türschild aus einem Ausdruck aus dem Farbdrucker besteht. Insbesondere, wenn sein oberster Chef in Deutschland seit Jahren genau das Gegenteil postuliert, weil nur dadurch "die private Sicherheitsindustrie dauerhaft und mit Erfolg ein integraler Bestandteil der Sicherheitsarchitektur werden" kann.

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