Dienstag, 13. April 2010

Und noch ein Neuer

Rolf Kroboth ist von der Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld als Sachverständiger für Geld- und Wertdienstleistungen öffentlich bestellt worden. Herzlichen Glückwunsch!

Äußerst kritisch zu sehen ist allerdings, wenn die Bundesvereinigung Deutscher Geld- und Wertdienste e. V. (BDGW) in einer Pressemitteilung schreibt:
Der BDGW-Sicherheitsbeauftragter
ist zum Sachverständigen bestellt worden. Wie der BDGW richtig zitiert, verpflichtet die Eidesformel die öffentlich bestellten Sachverständigen ihre Gutachten unparteiisch zu erstatten. Eins geht also nur, entweder BDGW-Sicherheitsbeauftragter oder öbuv Sachverständiger. Selbstverständlich kann der BDGW jeden geeigneten Sachverständigen mit der Erstellung eines Privatgutachtens beauftragen. Dieses Gutachten muss aber gewährleisten, dass es frei von jeglicher Weisung erstellt worden ist. Im Handbuch des Sachverständigenrechts (Red.: Beyerlein, Beck Verlag, §11 Rd. 67, 4.Auflage) findet sich dann auch der Hinweis, dass die wenigen Experten in manchen Bereichen nicht "selten durch Institutsaufträge oder Beratungsverträge mehr oder weniger eng" mit einer der Parteien verbunden sind. Und weiter: "Dies alles kann die innere Unabhängigkeit von Sachverständigen erheblich beeinträchtigen." Wenn der Geschäftsführer des BDGW, Andreas Paulick, meint, dass: "Auf diese Weise ... auch die Qualität des Gütesiegels BDGW-Sicherheitsstandard ausgebaut und unterstrichen" wird, möge er sich fragen, ob man den Koch im Restaurant nach der Qualität der Speisen fragt oder lieber im Guide Michelin nachschaut.