Donnerstag, 22. Dezember 2011

Gut gemeint ist nicht gut gemacht

Unter dem Aktenzeichen VK 2 – 61/11 kann man beim Kartellamt einen Beschluss der 2. Vergabekammer einsehen.

Ich erinnere mich an eine Anfrage einer Bundesanstalt und deren Wunsch, eine Bestätigung für eine bereits vorgefasste Meinung zu bekommen. Mein Gegenvorschlag wurde - offenschtlich aus Kostengründen - abschlägig beschieden. Ob der Kollege, der dann den Auftrag übernommen hat, sich damit nicht selbst einen Bärendienst erwiesen hat, bleibt abzuwarten. Immerhin: Es hätte schlimmer kommen können. Die Vergabekammer ist zwar zur Überzeugung gekommen, dass [der Sachverständige] "möglicherweise nicht hinreichend qualifiziert ist", aber dass dieses "in diesem Zusammenhang nicht weiter von Bedeutung" ist, da "die Ag sich seine Wertung zu eigen machte".

Donnerstag, 24. November 2011

gepr. Was-weiß-ich- Sicherheitskraft.

Das der BDSW gegen Phantasieabschlüsse im Sicherheitsgewerbe vorgeht ist zwar richtig aber um so mehr erstaunlich. Schließlich ärgert er damit potentielle Mitglieder.


Vielleicht ist es deshalb auch nur der stellvertretende Vorsitzende des Fachausschuss Ausbildung, der in der Pressemitteilung zitiert wird. Frank Schimmel verkennt aber eins, wenn er kolportiert, dass "die bestehende Qualifizierungsstruktur" genügt, um "zukünftige Sicherheitsmitarbeiter marktgerecht und entsprechend ihres zukünftigen Einsatzgebietes" schulen zu können. Eine Studie des Kompetenzzentrum Sicherheit kam zu einem anderen Ergebnis und in Gesprächen mit CSOs hört man, dass sie ihre externen und internen Mitarbeiter nur in die bestehenden Qualifizierungsstrukturen schicken, weil es nichts besseres gibt.

Freitag, 18. März 2011

Mindestlohn

Morgen steht es überall, warum also heute nicht hier: Der Tarifausschuss beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales beschloss heute mit der notwendigen Einstimmigkeit den Mindestlohn für das Wach- und Sicherheitsgewerbe. Mal gucken, ob die Auguren der Vergangenheit Recht behalten und nun alles gut wird.

Montag, 28. Februar 2011

Privat oder Öffentlich?

Normalerweise sind meine Notizen, die ich mir während Konferenzen oder Meetings mache, überschaubar bis nicht vorhanden. Eine Äusserung des stellvertretende Vorsitzenden der CDU/ CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Günter Krings, während der 3. Luftsicherheitstage ließ mich jedoch sofort nach meinem Stift greifen. Auch eine Justiziarin (schreibt man tatsächlich so) der Bundespolizei zeigte sich während einer der Pausen entzückt. Da der Abgeordnete Krings Dr. iur. ist, hier die Quelle für den nachtsehenden Text.

Der Gesetzgeber hat sich dabei nicht für eine Übertragung [der Aufgabe Luftsicherheit] an den Verwaltungshelfer entschieden, der der Verwaltung bei der Durchführung bestimmter Verwaltungsaufgaben hilft, gewissermaßen als verlängerter Arm, als Werkzeug. Verwaltungshelfer werden bekanntlich nicht selbständig tätig, sondern führen nur Hilfsarbeiten im Auftrag und nach Weisung einer Behörde durch, ihr Handeln wird dementsprechend auch der Behörde zugerechnet. Im Unterschied zum Verwaltungshelfer erfüllt der Beliehene selbstständig hoheitliche Aufgaben im eigenen Namen; er ist selbst Behörde und wie die juristischen Personen des öffentlichen Rechts Teil der mittelbaren Staatsverwaltung. Die Tätigkeit des beliehenen bleibt damit öffentlich-rechtlich und es handelt sich hier nicht um eine Privatisierung hoheitlicher Aufgaben.

Donnerstag, 10. Februar 2011

Studiengänge und sonstige Qualifizierungen

Das Argument der FDP gegen den Mindestlohn im Wach- und Sicherheitsgewerbe lautet: "Der Markt muss es richten." Spannend wird, wie der Markt mit den ins Kraut schießenden Qualifizierungen für Sicherheitsmanager umgehen wird.

Der von der BdSI imitierte Certified Security Manager scheint spannend. Ein Verein, der sich heute mangels Mitgliedern nicht mehr neu gründen könnte, vergibt nach einem modular aufgebauten Lehrgangsmodell das Zertifikat zum Security Manager. Inhaltlich interessant, im internationalen Vergleich eher unbedeutend.

In Baden-Württemberg und in Bayern haben sich die dortigen Verbände für Sicherheit in der Wirtschaft mit der Donau-Universität Krems zusammen getan und bieten ein Studiengang zum Master of Science in Security & Safety Management an. Kostet 13.900 € plus Nebenkosten. Und hat das Problem, dass lt. dem Informationssystem zur Anerkennung ausländischer Bildungsanschlüsse in Österreich eine Statusfestlegung nicht stattfindet. Will heißen, man darf sich den akademischen Grad auf die Visitenkarte drucken, für den höheren Dienst qualifiziert er beispielsweise nicht.

Bei der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin soll es nun im Herbst mit dem Master losgehen. Als nebenberuflicher Fernstudiengang dauert dieser 4 Jahre. Wer macht das, wenn es woanders fürs gleiche Geld schneller geht?

Ebenfalls in Berlin bezahlt die Deutsche Universität für Weiterbildung ihre Stipendiaten selber. So kostet der Studiengang zum M.A. Sicherheitswirtschaft und Unternehmenssicherheit nur noch 10.000 €. Und man hofft auf die Einfügung des § 10 (6) 9. Berliner Hochschulgesetzes. Das wäre in der Tat revolutionär und vor allem höchste Zeit.