Mittwoch, 3. November 2010

Platz 98 der besten Jobs

Das meint zumindest CNN Money über den Job als Security Director. Na denn.

Mittwoch, 22. September 2010

Die gekaufte Sicherheit

Eine vollkommen geniale Reise in die Vergangenheit. Dabei ist der Beitrag gerade mal 27 Jahre alt (Korrektur: Nach Rücksprache mit Peter Hohl muss der Beitrag zwischen 1972 und 1979 entstanden sein).


Donnerstag, 26. August 2010

Wie der Schuß nach hinten losgeht

Über die Sinnhaftigkeit einer Zertfizierung nach der DIN 77200 haben ja nun auch schon andere ausführlich geschrieben. Spannend ist, wenn die Verursacher, also die Stellen die Aufträge vergeben, sich mit der Forderung nach einem DIN 77200 Zertifikat selber ins Bein schießen.

Die Vergabekammer Nordbayern hatte Ende Mai diesen Jahres über einen Fall zu entscheiden, bei dem die Vergabestelle (VSt) unter anderem einen Liquiditätsnachweis über 300.000,-- € forderte.
Die Liquidität ist mit Vorlage einer Bankbürgschaft oder eines anderen Liquiditätsnachweises in einer Höhe von mindestens € 300.000,-- zu belegen.

Der Auftrag sollte an ein anderes Unternehmen als den Antragsteller (ASt) vergeben werden. Hierzu informierte die Vergabestelle den Antragsteller und begründete dies damit, dass der Liquiditätsnachweis in Höhe von mindestens 300.000,-- € fehle.

In der mündlichen Verhandlung vor der Vergabekammer erklärt die VSt u.a., dass sie von den Bietern den Nachweis einer Zertifizierung nach den Stufen 2 und 3 der DIN 77200 gefordert habe und dieser von der ASt vorgelegt worden sei. Die VSt bestätigt, dass Voraussetzung für eine Zertifizierung nach Stufe 3 der DIN 77200 ein Liquiditätsnachweis in Höhe von ≥ 300.000,-- € sei. Die VSt argumentierte allerdings,dass die Zertifizierung nach DIN 77200 nur einen indirekten Liquiditätsnachweis darstelle, man habe jedoch einen expliziten Nachweis in Form einer Bankbürgschaft oder eines Bankschreibens gewollt.

Nachdem die Vergabekammer darauf hinwies, dass keine Bankbestätigung, sondern ein "sonstiger Liquiditätsnachweis" gefordert worden sei, musste die VSt anerkennen, dass der Liquiditätsnachweis von der ASt erbracht worden ist. Die VSt verpflichtete sich, unter Berücksichtigung des Angebots der ASt erneut in die Wertung einzutreten.

Nun kann man über die Motivation spekulieren. Traut die VSt den Anbietern mit DIN 77200 Zertifikat nicht, so dass sie eine Bürgschaft über die liquiden Mittel fordert? Das macht Sinn. Kann doch das Zertifikat schon zwei oder drei Jahre alt sein und die Liquidität des Anbieters eine völlig andere sein als zum Zeitpunkt der Zertifizierung. Die Folge wird sein, dass VSt künftig nicht mehr einem "anderen" Liquiditätsnachweis fordern werden, sondern explizit nach einer Bankbürgschaft fragen. Wodurch ein weiterer vermeintlicher Vorteil der Zertifizierung nach der DIN 77200 ad absurdum geführt ist.

Spannend ist auch, wann die ersten ASt das Vergabekriterium DIN 77200 rügen werden.

Dienstag, 27. Juli 2010

Wer manifeste Sicherheitsbedenken so wenig ernst nimmt, obwohl sie offenkundig sind, sollte sich von Verantwortung fernhalten, statt auf die einzuprügeln, die sich ihrer Verantwortung bewusst sind und sich ihr stellen. Wir wissen ja alle, dass es dieselben Menschen sind, die beispielsweise bei Kernkraft oder Gentechnologie genau wissen, dass alles, was geschehen kann auch geschehen wird und die, wenn es geschehen ist als erste pharisäerhaft auf die verantwortungslosen Verantwortungsträger zeigen, denen es dann auf der Anklagebank wenig hilft über die Metropole Ruhr zu schwadronieren. Denen werden dann die objektiven Fakten und ihr Wissen und Wollen vorgehalten, sonst nichts, weil Verantwortung so geht. Zu Recht, als ständige Erinnerung, körperliche Unversehrtheit und Leben anvertrauter Menschen so gut wie möglich zu schützen, auch wenn der Spaßfaktor auf der Strecke bleibt. Überleben ist wichtiger..."


Aus einem offenen Brief des Bochumer Polizeipräsidenten a.D. Thomas Wenner vom Januar 2009.

Montag, 7. Juni 2010

Innenminnisterkonferenz

Die Innenminnisterkonferenz (IMK) hält eine verbindlich vorgeschriebene Zertifizierung von Unternehmen im privaten Sicherheitsgewerbe zur Erreichung und Optimierung einheitlicher Standards für sinnvoll und beauftragte deshalb auf der letzten Tagung den Arbeitskreis II mit der Erarbeitung möglicher einheitlicher Standards für eine verbindlich vorgeschriebene Zertifizierung von Unternehmen im privaten Sicherheitsgewerbe. Zu den Ergebnissen soll der IMK anlässlich ihrer Frühjahrssitzung 2011 berichtet werden.

Spannend wird, woher der AK II die Erkenntnisse gewinnen will, die in die Standards einfließen sollen.

Donnerstag, 3. Juni 2010

Anwendung der DIN 77200

Dr. Ulrich Jochmann, Leiter des Bereichs Qualitätsmanagement und Zentrale Schulungen der Klüh Service Management GmbH, hat einen lesenswerten Beitrag zur DIN 77200 bei www.sicherheitsmelder.de veröffentlicht. Auch er weißt ausdrücklich darauf hin, dass "Allgemeine Konformitätsbewertungen ... zu Unschärfen [führen] und ... nicht geeignet [sind], die Normerfüllung im Einzelfall zu garantieren."

Auch die auschreibenden Stellen, die nach wie vor eine Zertifizierung verlangen, nimmt er in die Pflicht: "Wer in Ausschreibungen die Zertifizierung nach DIN 77200 fordert, verstößt gegen die Anwendungsgrundsätze der Norm. Darüber hinaus kann die Vergabe juristisch angefochten werden."

Mittwoch, 26. Mai 2010

Tag der Sachverständigen Berlin-Brandenburg 2010

Am 15. Juni 2010 findet bei der IHK Berlin in der Fasanenstraße von 12:00 - 18:00 Uhr der „Tag der Sachverständigen“ statt. Dort stellen sich die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen von zwölf Bestellungskörperschaften aus Berlin und Brandenburg vor. Experten aus der Region präsentieren sich an Informationsständen, bieten Begutachtungen vor Ort an, informieren in Fachvorträgen und Podiumsdiskussionen.Unter anderem wird es auch einen Vortrag zum Thema "Was macht eigentlich ein Sachverständiger für Betriebsschutz?" geben. Die Anmeldung zur kostenfreien Teilnahme kann direkt bei der IHK Berlin erfolgen.

Dienstag, 13. April 2010

Und noch ein Neuer

Rolf Kroboth ist von der Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld als Sachverständiger für Geld- und Wertdienstleistungen öffentlich bestellt worden. Herzlichen Glückwunsch!

Äußerst kritisch zu sehen ist allerdings, wenn die Bundesvereinigung Deutscher Geld- und Wertdienste e. V. (BDGW) in einer Pressemitteilung schreibt:
Der BDGW-Sicherheitsbeauftragter
ist zum Sachverständigen bestellt worden. Wie der BDGW richtig zitiert, verpflichtet die Eidesformel die öffentlich bestellten Sachverständigen ihre Gutachten unparteiisch zu erstatten. Eins geht also nur, entweder BDGW-Sicherheitsbeauftragter oder öbuv Sachverständiger. Selbstverständlich kann der BDGW jeden geeigneten Sachverständigen mit der Erstellung eines Privatgutachtens beauftragen. Dieses Gutachten muss aber gewährleisten, dass es frei von jeglicher Weisung erstellt worden ist. Im Handbuch des Sachverständigenrechts (Red.: Beyerlein, Beck Verlag, §11 Rd. 67, 4.Auflage) findet sich dann auch der Hinweis, dass die wenigen Experten in manchen Bereichen nicht "selten durch Institutsaufträge oder Beratungsverträge mehr oder weniger eng" mit einer der Parteien verbunden sind. Und weiter: "Dies alles kann die innere Unabhängigkeit von Sachverständigen erheblich beeinträchtigen." Wenn der Geschäftsführer des BDGW, Andreas Paulick, meint, dass: "Auf diese Weise ... auch die Qualität des Gütesiegels BDGW-Sicherheitsstandard ausgebaut und unterstrichen" wird, möge er sich fragen, ob man den Koch im Restaurant nach der Qualität der Speisen fragt oder lieber im Guide Michelin nachschaut.

Montag, 1. März 2010

Neuer Sachverständiger

Stefan Bisanz, Geschäftsführer der Consulting Plus GmbH, wurde am 27. Februar durch den Präsidenten der Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg, Ernst Franceschini, als Sachverständiger für das Fachgebiet Personenschutz öffentlich bestellt und vereidigt. Herzlichen Glückwunsch!

Freitag, 26. Februar 2010

Manipulationsgesetze

Schneller in die falsche Richtung zu rennen ist das Eine. Alternativ kann man auch eines der acht Manipulationsgesetze nach Josef Kirschner anwenden. Dieser beschrieb bereits 1976 in seinem Buch "Manipulieren, aber richtig" die acht Gesetze der Menschenbeeinflussung. Eines dieser Gesetze ist das der steten Wiederholung. Wird etwas Falsches nur lange genug als richtig dargestellt, wird es in der Wahrnehmung irgendwann als richtig akzeptiert. Nichts anderes macht Securlog-Geschäftsführer Dr. Lothar Thoma, wenn er im Gespräch mit dem Wirtschaftsmagazin "Der Handel" wiederholt die Zertifizierung nach der DIN 77200 verteidigt.

Schon fast amüsant ist es, wenn Thoma erklärt, dass Securlog in jedem Standort eine IHK-geprüfte Werkschutzfachkraft haben muss, die sich um die Qualifizierung der Mitarbeiter kümmert. Es sei dahin gestellt, welche Befähigung man nach nur 4 Wochen Ausbildung zur Werkschutzfachkraft hat, um Mitarbeiter zu qualifizieren. Auch relativ unwichtig ist, dass Thoma nicht zu wissen scheint, dass bereits seit 2006 keine Werkschutzfachkräfte mehr geprüft werden.

Viel wichtiger: Nirgends in der gesamten DIN 77200 steht, dass sich geprüfte Werkschutzfachkräfte um die Qualifizierung der Mitarbeiter kümmern müssen. Richtig ist vielmehr, dass nach der Leistungsstufe 1 der Norm das gesamte Führungspersonal über eine der geprüften Werkschutzfachkraft gleichwertige oder höherwertige aufgabenbezogene Qualifizierung verfügen muss. Gleichwertig wäre heute die geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft, höherwertig die Servicekraft, die Fachkraft und der Meister für Schutz und Sicherheit. Eine Promotion in Volkswirtschaft hingegen reicht nicht. Deshalb wäre es interessant zu erfahren, wer welche dieser Qualifikationen im Management von Securlog hat. Tatsache ist, dass aufgrund der Zertifizierung jeder Manager bei Securlog, der nicht über eine solche aufgabenbezogene Qualifizierung verfügt eine Nichteinhaltung der DIN 77200 bedeutet.

Freitag, 29. Januar 2010

Wes' Brot ich ess', des' Lied ich sing

Die gute Nachricht vorweg: Der bei Securlog als Pressekontakt angegebene Patrik von Glasow gibt in seinem Profil bei Xing an, dass er 12 Jahre Berufserfahrung in der Krisenkommunikation hat. Das ist gut, denn nachdem Securlog erneut mit großem Tamtam seine Zertifizierung nach der DIN 77 200 bewirbt wird die eine oder andere Krise ausbrechen, spätestens dann, wenn der eine oder andere Kunde die tatsächliche Einhaltung (und damit die Vertragskonformität) der Norm prüfen lässt.

Und nun zum Brot. Auf der Seite des VdS kann sich jedermann die Gebührentabelle [PDF] zur Zertifizierung nach der DIN 77200 herunterladen. Allerdings scheinen die Kunden des VdS nicht ganz so unkritisch zu sein, denn der VdS sieht sich zu folgender Erklärung genötigt:

Eine weitere Änderung die bei den Beschaffern von Sicherungsdienstleistungen zu einiger Verwirrung führt, ist die Aussage in der DIN 77200, dass der Anwendungszweck dieser Norm nicht darin besteht, Grundlage für Konformitätsbewertung zu sein. Mit dieser Formulierung wird nochmals deutlich gemacht, dass die Norm zur Vergabe von Sicherungsdienstleistungen durch öffentliche und private Auftraggeber angewendet werden soll

Ja, eben. Weil es vollkommen sinnlos ist die DIN 77200 zu zertifizieren. Was nutzt es, wenn ein akkreditierter Zertifizierer einem Schraubenfabrikanten bestätigt, dass seine Schlossschrauben (DIN 603) ein metrisches Gewinde mit 60° Flankenwinkel haben und der Azubi die Maschine verstellt und eine Tagesproduktion Schlossschrauben mit Witworth-Gewinde (55° Flankenwinkel) an die Kunden geliefert wird?

Das hält den VdS aber nicht davon ab trotzdem zu Zertifizieren. Zu groß scheinen die Begehrlichkeiten. Allerdings gab es in der Vergangenheit Stimmen (nicht nur meine), die eine Zertifizierung nach der DIN 77200 als ohne Rechtsgrundlage beschrieben. Um die anhaltende Kritik ein für allemal vom Tisch zu wischen versteigt man sich daher in die hohe Kunst der Rabulistik:

In der DIN 77200 ist und kann auch nicht das Zertifizierungsverfahren für Sicherungsdienstleistungen geregelt sein. Dies ist nicht die Aufgabe einer Norm, die zur Standardisierung von Dienstleistungen unter Berücksichtigung der Vergleichbarkeit und des Wettbewerbs zu gleichen Bedingungen erarbeitet wurde. Für die Zertifizierung bieten Normen wie die DIN 77200 die Prüfgrundlage.

In Berlin nennt man so was von hinten durch die Brust ins Auge. Die DIN 77200 regelt nicht die Zertifizierung ist aber Grundlage für die Zertifizierung. Wie jetzt?

Meine Zweifel an der fachlichen Qualifikation seiner Mitarbeiter hat der VdS auch aufgegriffen und statuiert nunmehr, dass:

Mit der Akkreditierungsurkunde [dem] VdS ... die technische und fachliche Kompetenz der Mitarbeiter sowie die erforderliche Unabhängigkeit und Zuverlässigkeit der Organisation zur objektiven Bewertung der Normkonformität für die Zertifizierung nach DIN 77200 bescheinigt [wurde].

Das erinnert mich an die Mustersachverständigenordnung des DIHK, Sachverständiger kann nur werden wer:
überdurchschnittliche Fachkenntnisse, praktische Erfahrungen und die Fähigkeit, ... Gutachten zu erstatten ... nachweist.

Einen Unterschied gibt es dann doch: Sowohl die Zivilprozessordnung (§404) als auch die Strafprozessordnung (§73) erwähnen weder den VdS noch eine Akkreditierung oder Zertifizierung.

Birgit Breuel formulierte es einmal so: Wenn man in die falsche Richtung läuft, hat es keinen Zweck, das Tempo zu erhöhen.