Donnerstag, 22. Dezember 2011

Gut gemeint ist nicht gut gemacht

Unter dem Aktenzeichen VK 2 – 61/11 kann man beim Kartellamt einen Beschluss der 2. Vergabekammer einsehen.

Ich erinnere mich an eine Anfrage einer Bundesanstalt und deren Wunsch, eine Bestätigung für eine bereits vorgefasste Meinung zu bekommen. Mein Gegenvorschlag wurde - offenschtlich aus Kostengründen - abschlägig beschieden. Ob der Kollege, der dann den Auftrag übernommen hat, sich damit nicht selbst einen Bärendienst erwiesen hat, bleibt abzuwarten. Immerhin: Es hätte schlimmer kommen können. Die Vergabekammer ist zwar zur Überzeugung gekommen, dass [der Sachverständige] "möglicherweise nicht hinreichend qualifiziert ist", aber dass dieses "in diesem Zusammenhang nicht weiter von Bedeutung" ist, da "die Ag sich seine Wertung zu eigen machte".