Dienstag, 27. Oktober 2009

Zertifizierte Sachverständige

Wenn der Industrieverband Tore Türen Zargen (ttz) in einer Pressemitteilung verkündet, dass dort "die erste zertifizierte Sachkundigen-Schulung zur Prüfung/Wartung von Brand- und Rauchschutzabschlüssen" stattfand, könnte das beim geneigten Leser zur Schlussfolgerung führen, dass es nun zertifizierte Sachverständige zur Prüfung/Wartung von Brand- und Rauchschutzabschlüssen gibt. So einfach ist es aber nicht. Denn Zertifikate kann jeder ausstellen.

In Deutschland ist die Bezeichnung Sachverständiger nicht geschützt. So wie sich jeder Dozent, Betriebswirt oder Jurist nennen darf, ist die Bezeichnung nur dann untersagt, wenn der „Sachverständige“ nicht gegen die Regeln gegen den unlauteren Wettbewerb verstößt. Das wäre immer dann der Fall, wenn er beispielsweise die Bezeichnung irreführend verwendet. Im Allgemeinen wird in der Rechtsprechung davon ausgegangen, dass jemand dann sachverständig ist, wenn er eine entsprechende Fachausbildung, sowie mehrjährige fachbezogene Berufspraxis nachweisen kann (und nicht lediglich ein anderthalbtägiges Seminar besucht hat). Unabhängig davon, dass sich jeder, der den Nachweis der besonderen Sachkunde erbringen kann Sachverständiger nennen darf (sogenannte „freie Sachverständige“) gibt es eine Reihe von Institutionen die diese besondere Sachkunde bestätigen. Dazu gehören akkreditiere Zertifizierer, die die Sachkunde nach der ISO 17024 attestieren. Akkreditiert ist der Industrieverband Tore Türen Zargen allerdings nicht. Somit haben die Teilnehmer der Schulung zwar ein Zertifikat über die Teilnahme bekommen, zertifizierte Sachverständige im Sinne der ISO 17024 sind sie nicht und somit der Gruppe der "freien Sachverständigen" zu zuordnen. Überhaupt gibt es nur wenige Bereiche in denen es EU-zertifizierte Sachverständige gibt; Security und Safety gehören nicht dazu.

Ansonsten sind es die Kammern (Handwerks-, Landwirtschafts-, Industrie- und Handels- oder Architektenkammern), die als Körperschaften des öffentlichen Rechts Sachverständige öffentlich bestellen können. Nur wer öffentlich bestellte Sachverständige beauftragt, erhält Sicherheit für unternehmerische, gerichtliche und private Entscheidungen. Genau diese Tatsache hat den deutschen Gesetzgeber bewogen, die öffentliche Bestellung einzuführen. Dass der Staat die besondere Qualifikation dieser Sachverständigen und die besondere Qualität ihrer Dienstleistung anerkennt, erleichtert Unternehmen, Gerichten und Verbrauchern die Auswahl von Sachverständigen und garantiert, dass das Gutachten hohen Anforderungen gerecht wird.

1 Kommentar:

  1. Sehr interessantes Artikel! Ich habe Gute und Schlechte erfahrungen gesammelt mit das Thema Sachverständiger. Sehr behilfreiches Blog. Mfg. Peter Mars (www.peterjmars.com)

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