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Montag, 19. Oktober 2009

Zertifizierung nach DIN 77 200 ist kein Qualitätsmerkmal für Geld- und Wertdienste

„Die DIN 77 200 Sicherungsdienstleistungen – Anforderungen ist völlig ungeeignet, die Qualität von Geld- und Wertdienstleistungen zu beurteilen“, darauf wies Dr. Harald Olschok, Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung Deutscher Geld- und Wertdienste (BDGW), hin.

Die DIN 77200 stelle auf einzelne Dienstleistung und nicht auf das ganze Unternehmen ab. Auftraggeber könnten sie als Arbeitsgrundlage für Ausschreibungen nutzen. Deshalb werde an vielen Stellen der Norm ausgeführt „… wenn vom Auftraggeber gefordert“ bzw. „auf Anforderung des Auftraggebers“. „Damit“, so Olschok, „steht eindeutig fest, dass die Blickrichtung der DIN 77 200 auf eine konkrete Sicherungsdienstleistung und nicht pauschal auf das Unternehmen ausgerichtet ist, das diese Dienstleistung anbietet.“

Deshalb könne diese Norm seriöser weise auch nicht als Grundlage für eine Zertifizierung herangezogen werden. Die Vorlage einer Urkunde über eine Zertifizierung nach der DIN 77 200 als angeblichem Leistungsfähigkeitsnachweis des Unternehmens widerspreche Wesen und Inhalt der Norm. „Wenn eine Zertifizierung sinnvoll ist“, so Olschok weiter, „dann nur die bezogen auf einen einzelnen Auftrags“. Wer auf eine Zertifizierung abstelle, habe offensichtlich den Normtext der DIN 77 200 nicht gelesen. In ihrer Fassung vom Mai 2008 heißt es im Abschnitt 1 zum Anwendungsbereich: „Der Anwendungszweck dieser Norm ist es nicht, Grundlage für Konformitätsbewertung zu sein“. Damit mache das Deutsche Institut für Normung (DIN) als Herausgeber deutlich, dass diese Norm keine Zertifizierungsgrundlage sein könne.

Dies gelte insbesondere für Geld- und Wertdienste. Obwohl es in der erstmals veröffentlichten DIN 77 200 einen Abschnitt 9 „Geld- und Wertdienste“ gab, ging dieser lediglich auf allgemeine Anforderungen, Legitimation, Dokumentation, Durchführung, Personal und Technik ein. Bei ihrer Neufassung im Mai 2008 wurde auf diesen Abschnitt verzichtet. Stattdessen heißt es dort nun: „Als dieser Norm entsprechend gelten solche Geld- und Wertdienstleistungen, die mindestens die Anforderungen in personeller, organisatorischer und sachlicher Hinsicht gemäß einschlägiger Richtlinien der Sicherheitswirtschaft erfüllen, z. B. Sicherheitsvorschriften der Bundesvereinigung Deutscher Geld- und Wertdienste.“

„Damit unterstreicht der Normgeber die Vertrauenswürdigkeit unserer Sicherheitsvorschriften sowie der Prüfsäulen 1 und 2“, so Olschok. Diese Vorschriften wurden gemeinsam von jahrzehntelang tätigen Sicherheitsbeauftragten, Vertretern der Sachversicherer und Berufsgenossenschaft sowie Kundenverbänden erarbeitet. Sicherheitsprofis und keine „angelernte Zertifizierer“ prüften die Einhaltung der Vorschriften. Bescheinigen könne man schließlich alles. „Doch jeder Kunde muss sich bei komplexen und vertrauensvollen Dienstleistungen, wie Geld- und Wertdienstleistungen, überlegen, welchen Wert die Urkunde einer Zertifizierungsstelle hat, die über keinerlei Erfahrungen und Kompetenzen in diesem Bereich verfügt,“ so Olschok abschließend.

Quelle: BDGW

Zertifizierung nach DIN 77200?

Es ist schon erstaunlich mit welcher Chuzpe sowohl der VdS als auch Securlog eine Zertifizierung nach der DIN 77200 als Qualitätsmerkmal darstellen.

Die DIN 77200 war schon seit der Erstveröffentlichung nie als Grundlage für eine Zertifizierung gedacht und mit der Überarbeitung im Jahr 2008 wurde sogar explizit bestimmt, dass die Norm "keine Grundlage für irgendwelche Zertifizierungen bilden darf" (vergl.: DSD 2/2008 S. 12). Denn eine Zertifizierung - die regelmäßig über mehrere Jahre erteilt wird - macht keinen Sinn.

Das lässt sich an einem Beispiel dokumentieren: Die DIN 77200 verlangt unter anderem, dass für das Personal ein ärztliches Tauglichkeitszeugnis für den Einsatz im Geld- und Wertdienst vorliegen muss. Securlog beschäftigt laut eigenen Angaben bundesweit rund 3.600 Mitarbeiter. Bei einer unterstellten Fluktuation von 5 Prozent und einemZertifizierungszeitraum von drei Jahren gibt es nichts was die Konformität der Einhaltung der Tauglichkeitsuntersuchung für diese über 500 Mitarbeiter bestätigt! Das Gleiche gilt für die Haftpflichtversicherung des zertifizierten Unternehmens, diese müsste für mindestens die Dauer des Zertifikats gelten.

Auch das vorgeschriebene vierteljährige Schießtraining müsste mindestens vierteljährig durch den Zertifizierer (in diesem Fall also dem VdS) kontrolliert werden (wobei sich hier zusätzlich die Frage stellt, ob der Auditor die Kompetenz hat, beispielsweise eine "realitätsnahe Schießausbildung" zu bewerten). Und wer haftet eigentlich bei einem Schadenseintritt durch Nichteinhaltung der Norm - trotz vorhandenem Zertifikat?

Fazit: Eine Zertifizierung nach DIN 77200 kann und soll es eigentlich nicht geben. Die dafür notwendige Auditierung wäre immer nur eine räumlich begrenzte Momentaufnahme. Und niemand glaubt ernsthaft, dass bei einer Auditierung das Vorliegen von 3.600 ärztlichen Attesten geprüft wird. Bei der DIN ISO 9000ff. ist das nicht anders. Aber die DIN ISO 9000ff. prüft nur, ob ein Qualitätsmanagementsystem vorhanden ist, nicht ob es tatsächlich umgesetzt wird. Genau diese Problematik wollte die Mehrzahl der Mitglieder des Normungsauschuss' zur DIN 77200 lösen. Und deshalb ist eine Zertifizierung nach DIN 77200 - freundlich ausgedrückt - Augenwischerei gegenüber dem Kunden.

Um die DIN 77200 als QM-Werkzeug einzusetzen gibt es nur einen Weg: Der Kunde schreibt die gewünschte Dienstleistung gemäß DIN 77200 aus und vereinbart mit dem Dienstleister die Einhaltung selbiger. Wird dann bei einer routinemäßigen oder ad-hoc Überprüfung der Konformität festgestellt, dass einzelne Bestandteile der Norm nicht eingehalten wurden, greifen die vorher vertraglich vereinbarten Sanktionen. Wie diese Konformitätsüberprüfung gemacht werden lässt sich sicherlich diskutieren,Teams aus Auftraggeber oder Auftragnehmer sind genauso denkbar wie die Begutachtung durch externe, ausreichend fachkundige Personen.

Quelle: Sicherheit.info