Donnerstag, 10. Februar 2011
Studiengänge und sonstige Qualifizierungen
Das Argument der FDP gegen den Mindestlohn im Wach- und Sicherheitsgewerbe lautet: "Der Markt muss es richten." Spannend wird, wie der Markt mit den ins Kraut schießenden Qualifizierungen für Sicherheitsmanager umgehen wird.
Der von der BdSI imitierte Certified Security Manager scheint spannend. Ein Verein, der sich heute mangels Mitgliedern nicht mehr neu gründen könnte, vergibt nach einem modular aufgebauten Lehrgangsmodell das Zertifikat zum Security Manager. Inhaltlich interessant, im internationalen Vergleich eher unbedeutend.
In Baden-Württemberg und in Bayern haben sich die dortigen Verbände für Sicherheit in der Wirtschaft mit der Donau-Universität Krems zusammen getan und bieten ein Studiengang zum Master of Science in Security & Safety Management an. Kostet 13.900 € plus Nebenkosten. Und hat das Problem, dass lt. dem Informationssystem zur Anerkennung ausländischer Bildungsanschlüsse in Österreich eine Statusfestlegung nicht stattfindet. Will heißen, man darf sich den akademischen Grad auf die Visitenkarte drucken, für den höheren Dienst qualifiziert er beispielsweise nicht.
Bei der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin soll es nun im Herbst mit dem Master losgehen. Als nebenberuflicher Fernstudiengang dauert dieser 4 Jahre. Wer macht das, wenn es woanders fürs gleiche Geld schneller geht?
Ebenfalls in Berlin bezahlt die Deutsche Universität für Weiterbildung ihre Stipendiaten selber. So kostet der Studiengang zum M.A. Sicherheitswirtschaft und Unternehmenssicherheit nur noch 10.000 €. Und man hofft auf die Einfügung des § 10 (6) 9. Berliner Hochschulgesetzes. Das wäre in der Tat revolutionär und vor allem höchste Zeit.
Der von der BdSI imitierte Certified Security Manager scheint spannend. Ein Verein, der sich heute mangels Mitgliedern nicht mehr neu gründen könnte, vergibt nach einem modular aufgebauten Lehrgangsmodell das Zertifikat zum Security Manager. Inhaltlich interessant, im internationalen Vergleich eher unbedeutend.
In Baden-Württemberg und in Bayern haben sich die dortigen Verbände für Sicherheit in der Wirtschaft mit der Donau-Universität Krems zusammen getan und bieten ein Studiengang zum Master of Science in Security & Safety Management an. Kostet 13.900 € plus Nebenkosten. Und hat das Problem, dass lt. dem Informationssystem zur Anerkennung ausländischer Bildungsanschlüsse in Österreich eine Statusfestlegung nicht stattfindet. Will heißen, man darf sich den akademischen Grad auf die Visitenkarte drucken, für den höheren Dienst qualifiziert er beispielsweise nicht.
Bei der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin soll es nun im Herbst mit dem Master losgehen. Als nebenberuflicher Fernstudiengang dauert dieser 4 Jahre. Wer macht das, wenn es woanders fürs gleiche Geld schneller geht?
Ebenfalls in Berlin bezahlt die Deutsche Universität für Weiterbildung ihre Stipendiaten selber. So kostet der Studiengang zum M.A. Sicherheitswirtschaft und Unternehmenssicherheit nur noch 10.000 €. Und man hofft auf die Einfügung des § 10 (6) 9. Berliner Hochschulgesetzes. Das wäre in der Tat revolutionär und vor allem höchste Zeit.
Mittwoch, 3. November 2010
Mittwoch, 22. September 2010
Die gekaufte Sicherheit
Eine vollkommen geniale Reise in die Vergangenheit. Dabei ist der Beitrag gerade mal 27 Jahre alt (Korrektur: Nach Rücksprache mit Peter Hohl muss der Beitrag zwischen 1972 und 1979 entstanden sein).
Donnerstag, 26. August 2010
Wie der Schuß nach hinten losgeht
Über die Sinnhaftigkeit einer Zertfizierung nach der DIN 77200 haben ja nun auch schon andere ausführlich geschrieben. Spannend ist, wenn die Verursacher, also die Stellen die Aufträge vergeben, sich mit der Forderung nach einem DIN 77200 Zertifikat selber ins Bein schießen.
Die Vergabekammer Nordbayern hatte Ende Mai diesen Jahres über einen Fall zu entscheiden, bei dem die Vergabestelle (VSt) unter anderem einen Liquiditätsnachweis über 300.000,-- € forderte.
Der Auftrag sollte an ein anderes Unternehmen als den Antragsteller (ASt) vergeben werden. Hierzu informierte die Vergabestelle den Antragsteller und begründete dies damit, dass der Liquiditätsnachweis in Höhe von mindestens 300.000,-- € fehle.
In der mündlichen Verhandlung vor der Vergabekammer erklärt die VSt u.a., dass sie von den Bietern den Nachweis einer Zertifizierung nach den Stufen 2 und 3 der DIN 77200 gefordert habe und dieser von der ASt vorgelegt worden sei. Die VSt bestätigt, dass Voraussetzung für eine Zertifizierung nach Stufe 3 der DIN 77200 ein Liquiditätsnachweis in Höhe von ≥ 300.000,-- € sei. Die VSt argumentierte allerdings,dass die Zertifizierung nach DIN 77200 nur einen indirekten Liquiditätsnachweis darstelle, man habe jedoch einen expliziten Nachweis in Form einer Bankbürgschaft oder eines Bankschreibens gewollt.
Nachdem die Vergabekammer darauf hinwies, dass keine Bankbestätigung, sondern ein "sonstiger Liquiditätsnachweis" gefordert worden sei, musste die VSt anerkennen, dass der Liquiditätsnachweis von der ASt erbracht worden ist. Die VSt verpflichtete sich, unter Berücksichtigung des Angebots der ASt erneut in die Wertung einzutreten.
Nun kann man über die Motivation spekulieren. Traut die VSt den Anbietern mit DIN 77200 Zertifikat nicht, so dass sie eine Bürgschaft über die liquiden Mittel fordert? Das macht Sinn. Kann doch das Zertifikat schon zwei oder drei Jahre alt sein und die Liquidität des Anbieters eine völlig andere sein als zum Zeitpunkt der Zertifizierung. Die Folge wird sein, dass VSt künftig nicht mehr einem "anderen" Liquiditätsnachweis fordern werden, sondern explizit nach einer Bankbürgschaft fragen. Wodurch ein weiterer vermeintlicher Vorteil der Zertifizierung nach der DIN 77200 ad absurdum geführt ist.
Spannend ist auch, wann die ersten ASt das Vergabekriterium DIN 77200 rügen werden.
Die Vergabekammer Nordbayern hatte Ende Mai diesen Jahres über einen Fall zu entscheiden, bei dem die Vergabestelle (VSt) unter anderem einen Liquiditätsnachweis über 300.000,-- € forderte.
Die Liquidität ist mit Vorlage einer Bankbürgschaft oder eines anderen Liquiditätsnachweises in einer Höhe von mindestens € 300.000,-- zu belegen.
Der Auftrag sollte an ein anderes Unternehmen als den Antragsteller (ASt) vergeben werden. Hierzu informierte die Vergabestelle den Antragsteller und begründete dies damit, dass der Liquiditätsnachweis in Höhe von mindestens 300.000,-- € fehle.
In der mündlichen Verhandlung vor der Vergabekammer erklärt die VSt u.a., dass sie von den Bietern den Nachweis einer Zertifizierung nach den Stufen 2 und 3 der DIN 77200 gefordert habe und dieser von der ASt vorgelegt worden sei. Die VSt bestätigt, dass Voraussetzung für eine Zertifizierung nach Stufe 3 der DIN 77200 ein Liquiditätsnachweis in Höhe von ≥ 300.000,-- € sei. Die VSt argumentierte allerdings,dass die Zertifizierung nach DIN 77200 nur einen indirekten Liquiditätsnachweis darstelle, man habe jedoch einen expliziten Nachweis in Form einer Bankbürgschaft oder eines Bankschreibens gewollt.
Nachdem die Vergabekammer darauf hinwies, dass keine Bankbestätigung, sondern ein "sonstiger Liquiditätsnachweis" gefordert worden sei, musste die VSt anerkennen, dass der Liquiditätsnachweis von der ASt erbracht worden ist. Die VSt verpflichtete sich, unter Berücksichtigung des Angebots der ASt erneut in die Wertung einzutreten.
Nun kann man über die Motivation spekulieren. Traut die VSt den Anbietern mit DIN 77200 Zertifikat nicht, so dass sie eine Bürgschaft über die liquiden Mittel fordert? Das macht Sinn. Kann doch das Zertifikat schon zwei oder drei Jahre alt sein und die Liquidität des Anbieters eine völlig andere sein als zum Zeitpunkt der Zertifizierung. Die Folge wird sein, dass VSt künftig nicht mehr einem "anderen" Liquiditätsnachweis fordern werden, sondern explizit nach einer Bankbürgschaft fragen. Wodurch ein weiterer vermeintlicher Vorteil der Zertifizierung nach der DIN 77200 ad absurdum geführt ist.
Spannend ist auch, wann die ersten ASt das Vergabekriterium DIN 77200 rügen werden.
Dienstag, 27. Juli 2010
Wer manifeste Sicherheitsbedenken so wenig ernst nimmt, obwohl sie offenkundig sind, sollte sich von Verantwortung fernhalten, statt auf die einzuprügeln, die sich ihrer Verantwortung bewusst sind und sich ihr stellen. Wir wissen ja alle, dass es dieselben Menschen sind, die beispielsweise bei Kernkraft oder Gentechnologie genau wissen, dass alles, was geschehen kann auch geschehen wird und die, wenn es geschehen ist als erste pharisäerhaft auf die verantwortungslosen Verantwortungsträger zeigen, denen es dann auf der Anklagebank wenig hilft über die Metropole Ruhr zu schwadronieren. Denen werden dann die objektiven Fakten und ihr Wissen und Wollen vorgehalten, sonst nichts, weil Verantwortung so geht. Zu Recht, als ständige Erinnerung, körperliche Unversehrtheit und Leben anvertrauter Menschen so gut wie möglich zu schützen, auch wenn der Spaßfaktor auf der Strecke bleibt. Überleben ist wichtiger..."
Aus einem offenen Brief des Bochumer Polizeipräsidenten a.D. Thomas Wenner vom Januar 2009.
Montag, 7. Juni 2010
Innenminnisterkonferenz
Die Innenminnisterkonferenz (IMK) hält eine verbindlich vorgeschriebene Zertifizierung von Unternehmen im privaten Sicherheitsgewerbe zur Erreichung und Optimierung einheitlicher Standards für sinnvoll und beauftragte deshalb auf der letzten Tagung den Arbeitskreis II mit der Erarbeitung möglicher einheitlicher Standards für eine verbindlich vorgeschriebene Zertifizierung von Unternehmen im privaten Sicherheitsgewerbe. Zu den Ergebnissen soll der IMK anlässlich ihrer Frühjahrssitzung 2011 berichtet werden.
Spannend wird, woher der AK II die Erkenntnisse gewinnen will, die in die Standards einfließen sollen.
Spannend wird, woher der AK II die Erkenntnisse gewinnen will, die in die Standards einfließen sollen.
Donnerstag, 3. Juni 2010
Anwendung der DIN 77200
Dr. Ulrich Jochmann, Leiter des Bereichs Qualitätsmanagement und Zentrale Schulungen der Klüh Service Management GmbH, hat einen lesenswerten Beitrag zur DIN 77200 bei www.sicherheitsmelder.de veröffentlicht. Auch er weißt ausdrücklich darauf hin, dass "Allgemeine Konformitätsbewertungen ... zu Unschärfen [führen] und ... nicht geeignet [sind], die Normerfüllung im Einzelfall zu garantieren."
Auch die auschreibenden Stellen, die nach wie vor eine Zertifizierung verlangen, nimmt er in die Pflicht: "Wer in Ausschreibungen die Zertifizierung nach DIN 77200 fordert, verstößt gegen die Anwendungsgrundsätze der Norm. Darüber hinaus kann die Vergabe juristisch angefochten werden."
Auch die auschreibenden Stellen, die nach wie vor eine Zertifizierung verlangen, nimmt er in die Pflicht: "Wer in Ausschreibungen die Zertifizierung nach DIN 77200 fordert, verstößt gegen die Anwendungsgrundsätze der Norm. Darüber hinaus kann die Vergabe juristisch angefochten werden."
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