Mittwoch, 3. November 2010

Platz 98 der besten Jobs

Das meint zumindest CNN Money über den Job als Security Director. Na denn.

Mittwoch, 22. September 2010

Die gekaufte Sicherheit

Eine vollkommen geniale Reise in die Vergangenheit. Dabei ist der Beitrag gerade mal 27 Jahre alt (Korrektur: Nach Rücksprache mit Peter Hohl muss der Beitrag zwischen 1972 und 1979 entstanden sein).


Donnerstag, 26. August 2010

Wie der Schuß nach hinten losgeht

Über die Sinnhaftigkeit einer Zertfizierung nach der DIN 77200 haben ja nun auch schon andere ausführlich geschrieben. Spannend ist, wenn die Verursacher, also die Stellen die Aufträge vergeben, sich mit der Forderung nach einem DIN 77200 Zertifikat selber ins Bein schießen.

Die Vergabekammer Nordbayern hatte Ende Mai diesen Jahres über einen Fall zu entscheiden, bei dem die Vergabestelle (VSt) unter anderem einen Liquiditätsnachweis über 300.000,-- € forderte.
Die Liquidität ist mit Vorlage einer Bankbürgschaft oder eines anderen Liquiditätsnachweises in einer Höhe von mindestens € 300.000,-- zu belegen.

Der Auftrag sollte an ein anderes Unternehmen als den Antragsteller (ASt) vergeben werden. Hierzu informierte die Vergabestelle den Antragsteller und begründete dies damit, dass der Liquiditätsnachweis in Höhe von mindestens 300.000,-- € fehle.

In der mündlichen Verhandlung vor der Vergabekammer erklärt die VSt u.a., dass sie von den Bietern den Nachweis einer Zertifizierung nach den Stufen 2 und 3 der DIN 77200 gefordert habe und dieser von der ASt vorgelegt worden sei. Die VSt bestätigt, dass Voraussetzung für eine Zertifizierung nach Stufe 3 der DIN 77200 ein Liquiditätsnachweis in Höhe von ≥ 300.000,-- € sei. Die VSt argumentierte allerdings,dass die Zertifizierung nach DIN 77200 nur einen indirekten Liquiditätsnachweis darstelle, man habe jedoch einen expliziten Nachweis in Form einer Bankbürgschaft oder eines Bankschreibens gewollt.

Nachdem die Vergabekammer darauf hinwies, dass keine Bankbestätigung, sondern ein "sonstiger Liquiditätsnachweis" gefordert worden sei, musste die VSt anerkennen, dass der Liquiditätsnachweis von der ASt erbracht worden ist. Die VSt verpflichtete sich, unter Berücksichtigung des Angebots der ASt erneut in die Wertung einzutreten.

Nun kann man über die Motivation spekulieren. Traut die VSt den Anbietern mit DIN 77200 Zertifikat nicht, so dass sie eine Bürgschaft über die liquiden Mittel fordert? Das macht Sinn. Kann doch das Zertifikat schon zwei oder drei Jahre alt sein und die Liquidität des Anbieters eine völlig andere sein als zum Zeitpunkt der Zertifizierung. Die Folge wird sein, dass VSt künftig nicht mehr einem "anderen" Liquiditätsnachweis fordern werden, sondern explizit nach einer Bankbürgschaft fragen. Wodurch ein weiterer vermeintlicher Vorteil der Zertifizierung nach der DIN 77200 ad absurdum geführt ist.

Spannend ist auch, wann die ersten ASt das Vergabekriterium DIN 77200 rügen werden.

Dienstag, 27. Juli 2010

Wer manifeste Sicherheitsbedenken so wenig ernst nimmt, obwohl sie offenkundig sind, sollte sich von Verantwortung fernhalten, statt auf die einzuprügeln, die sich ihrer Verantwortung bewusst sind und sich ihr stellen. Wir wissen ja alle, dass es dieselben Menschen sind, die beispielsweise bei Kernkraft oder Gentechnologie genau wissen, dass alles, was geschehen kann auch geschehen wird und die, wenn es geschehen ist als erste pharisäerhaft auf die verantwortungslosen Verantwortungsträger zeigen, denen es dann auf der Anklagebank wenig hilft über die Metropole Ruhr zu schwadronieren. Denen werden dann die objektiven Fakten und ihr Wissen und Wollen vorgehalten, sonst nichts, weil Verantwortung so geht. Zu Recht, als ständige Erinnerung, körperliche Unversehrtheit und Leben anvertrauter Menschen so gut wie möglich zu schützen, auch wenn der Spaßfaktor auf der Strecke bleibt. Überleben ist wichtiger..."


Aus einem offenen Brief des Bochumer Polizeipräsidenten a.D. Thomas Wenner vom Januar 2009.

Montag, 7. Juni 2010

Innenminnisterkonferenz

Die Innenminnisterkonferenz (IMK) hält eine verbindlich vorgeschriebene Zertifizierung von Unternehmen im privaten Sicherheitsgewerbe zur Erreichung und Optimierung einheitlicher Standards für sinnvoll und beauftragte deshalb auf der letzten Tagung den Arbeitskreis II mit der Erarbeitung möglicher einheitlicher Standards für eine verbindlich vorgeschriebene Zertifizierung von Unternehmen im privaten Sicherheitsgewerbe. Zu den Ergebnissen soll der IMK anlässlich ihrer Frühjahrssitzung 2011 berichtet werden.

Spannend wird, woher der AK II die Erkenntnisse gewinnen will, die in die Standards einfließen sollen.

Donnerstag, 3. Juni 2010

Anwendung der DIN 77200

Dr. Ulrich Jochmann, Leiter des Bereichs Qualitätsmanagement und Zentrale Schulungen der Klüh Service Management GmbH, hat einen lesenswerten Beitrag zur DIN 77200 bei www.sicherheitsmelder.de veröffentlicht. Auch er weißt ausdrücklich darauf hin, dass "Allgemeine Konformitätsbewertungen ... zu Unschärfen [führen] und ... nicht geeignet [sind], die Normerfüllung im Einzelfall zu garantieren."

Auch die auschreibenden Stellen, die nach wie vor eine Zertifizierung verlangen, nimmt er in die Pflicht: "Wer in Ausschreibungen die Zertifizierung nach DIN 77200 fordert, verstößt gegen die Anwendungsgrundsätze der Norm. Darüber hinaus kann die Vergabe juristisch angefochten werden."

Mittwoch, 26. Mai 2010

Tag der Sachverständigen Berlin-Brandenburg 2010

Am 15. Juni 2010 findet bei der IHK Berlin in der Fasanenstraße von 12:00 - 18:00 Uhr der „Tag der Sachverständigen“ statt. Dort stellen sich die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen von zwölf Bestellungskörperschaften aus Berlin und Brandenburg vor. Experten aus der Region präsentieren sich an Informationsständen, bieten Begutachtungen vor Ort an, informieren in Fachvorträgen und Podiumsdiskussionen.Unter anderem wird es auch einen Vortrag zum Thema "Was macht eigentlich ein Sachverständiger für Betriebsschutz?" geben. Die Anmeldung zur kostenfreien Teilnahme kann direkt bei der IHK Berlin erfolgen.