Donnerstag, 24. November 2011

gepr. Was-weiß-ich- Sicherheitskraft.

Das der BDSW gegen Phantasieabschlüsse im Sicherheitsgewerbe vorgeht ist zwar richtig aber um so mehr erstaunlich. Schließlich ärgert er damit potentielle Mitglieder.


Vielleicht ist es deshalb auch nur der stellvertretende Vorsitzende des Fachausschuss Ausbildung, der in der Pressemitteilung zitiert wird. Frank Schimmel verkennt aber eins, wenn er kolportiert, dass "die bestehende Qualifizierungsstruktur" genügt, um "zukünftige Sicherheitsmitarbeiter marktgerecht und entsprechend ihres zukünftigen Einsatzgebietes" schulen zu können. Eine Studie des Kompetenzzentrum Sicherheit kam zu einem anderen Ergebnis und in Gesprächen mit CSOs hört man, dass sie ihre externen und internen Mitarbeiter nur in die bestehenden Qualifizierungsstrukturen schicken, weil es nichts besseres gibt.

Freitag, 18. März 2011

Mindestlohn

Morgen steht es überall, warum also heute nicht hier: Der Tarifausschuss beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales beschloss heute mit der notwendigen Einstimmigkeit den Mindestlohn für das Wach- und Sicherheitsgewerbe. Mal gucken, ob die Auguren der Vergangenheit Recht behalten und nun alles gut wird.

Montag, 28. Februar 2011

Privat oder Öffentlich?

Normalerweise sind meine Notizen, die ich mir während Konferenzen oder Meetings mache, überschaubar bis nicht vorhanden. Eine Äusserung des stellvertretende Vorsitzenden der CDU/ CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Günter Krings, während der 3. Luftsicherheitstage ließ mich jedoch sofort nach meinem Stift greifen. Auch eine Justiziarin (schreibt man tatsächlich so) der Bundespolizei zeigte sich während einer der Pausen entzückt. Da der Abgeordnete Krings Dr. iur. ist, hier die Quelle für den nachtsehenden Text.

Der Gesetzgeber hat sich dabei nicht für eine Übertragung [der Aufgabe Luftsicherheit] an den Verwaltungshelfer entschieden, der der Verwaltung bei der Durchführung bestimmter Verwaltungsaufgaben hilft, gewissermaßen als verlängerter Arm, als Werkzeug. Verwaltungshelfer werden bekanntlich nicht selbständig tätig, sondern führen nur Hilfsarbeiten im Auftrag und nach Weisung einer Behörde durch, ihr Handeln wird dementsprechend auch der Behörde zugerechnet. Im Unterschied zum Verwaltungshelfer erfüllt der Beliehene selbstständig hoheitliche Aufgaben im eigenen Namen; er ist selbst Behörde und wie die juristischen Personen des öffentlichen Rechts Teil der mittelbaren Staatsverwaltung. Die Tätigkeit des beliehenen bleibt damit öffentlich-rechtlich und es handelt sich hier nicht um eine Privatisierung hoheitlicher Aufgaben.

Donnerstag, 10. Februar 2011

Studiengänge und sonstige Qualifizierungen

Das Argument der FDP gegen den Mindestlohn im Wach- und Sicherheitsgewerbe lautet: "Der Markt muss es richten." Spannend wird, wie der Markt mit den ins Kraut schießenden Qualifizierungen für Sicherheitsmanager umgehen wird.

Der von der BdSI imitierte Certified Security Manager scheint spannend. Ein Verein, der sich heute mangels Mitgliedern nicht mehr neu gründen könnte, vergibt nach einem modular aufgebauten Lehrgangsmodell das Zertifikat zum Security Manager. Inhaltlich interessant, im internationalen Vergleich eher unbedeutend.

In Baden-Württemberg und in Bayern haben sich die dortigen Verbände für Sicherheit in der Wirtschaft mit der Donau-Universität Krems zusammen getan und bieten ein Studiengang zum Master of Science in Security & Safety Management an. Kostet 13.900 € plus Nebenkosten. Und hat das Problem, dass lt. dem Informationssystem zur Anerkennung ausländischer Bildungsanschlüsse in Österreich eine Statusfestlegung nicht stattfindet. Will heißen, man darf sich den akademischen Grad auf die Visitenkarte drucken, für den höheren Dienst qualifiziert er beispielsweise nicht.

Bei der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin soll es nun im Herbst mit dem Master losgehen. Als nebenberuflicher Fernstudiengang dauert dieser 4 Jahre. Wer macht das, wenn es woanders fürs gleiche Geld schneller geht?

Ebenfalls in Berlin bezahlt die Deutsche Universität für Weiterbildung ihre Stipendiaten selber. So kostet der Studiengang zum M.A. Sicherheitswirtschaft und Unternehmenssicherheit nur noch 10.000 €. Und man hofft auf die Einfügung des § 10 (6) 9. Berliner Hochschulgesetzes. Das wäre in der Tat revolutionär und vor allem höchste Zeit.

Mittwoch, 3. November 2010

Platz 98 der besten Jobs

Das meint zumindest CNN Money über den Job als Security Director. Na denn.

Mittwoch, 22. September 2010

Die gekaufte Sicherheit

Eine vollkommen geniale Reise in die Vergangenheit. Dabei ist der Beitrag gerade mal 27 Jahre alt (Korrektur: Nach Rücksprache mit Peter Hohl muss der Beitrag zwischen 1972 und 1979 entstanden sein).


Donnerstag, 26. August 2010

Wie der Schuß nach hinten losgeht

Über die Sinnhaftigkeit einer Zertfizierung nach der DIN 77200 haben ja nun auch schon andere ausführlich geschrieben. Spannend ist, wenn die Verursacher, also die Stellen die Aufträge vergeben, sich mit der Forderung nach einem DIN 77200 Zertifikat selber ins Bein schießen.

Die Vergabekammer Nordbayern hatte Ende Mai diesen Jahres über einen Fall zu entscheiden, bei dem die Vergabestelle (VSt) unter anderem einen Liquiditätsnachweis über 300.000,-- € forderte.
Die Liquidität ist mit Vorlage einer Bankbürgschaft oder eines anderen Liquiditätsnachweises in einer Höhe von mindestens € 300.000,-- zu belegen.

Der Auftrag sollte an ein anderes Unternehmen als den Antragsteller (ASt) vergeben werden. Hierzu informierte die Vergabestelle den Antragsteller und begründete dies damit, dass der Liquiditätsnachweis in Höhe von mindestens 300.000,-- € fehle.

In der mündlichen Verhandlung vor der Vergabekammer erklärt die VSt u.a., dass sie von den Bietern den Nachweis einer Zertifizierung nach den Stufen 2 und 3 der DIN 77200 gefordert habe und dieser von der ASt vorgelegt worden sei. Die VSt bestätigt, dass Voraussetzung für eine Zertifizierung nach Stufe 3 der DIN 77200 ein Liquiditätsnachweis in Höhe von ≥ 300.000,-- € sei. Die VSt argumentierte allerdings,dass die Zertifizierung nach DIN 77200 nur einen indirekten Liquiditätsnachweis darstelle, man habe jedoch einen expliziten Nachweis in Form einer Bankbürgschaft oder eines Bankschreibens gewollt.

Nachdem die Vergabekammer darauf hinwies, dass keine Bankbestätigung, sondern ein "sonstiger Liquiditätsnachweis" gefordert worden sei, musste die VSt anerkennen, dass der Liquiditätsnachweis von der ASt erbracht worden ist. Die VSt verpflichtete sich, unter Berücksichtigung des Angebots der ASt erneut in die Wertung einzutreten.

Nun kann man über die Motivation spekulieren. Traut die VSt den Anbietern mit DIN 77200 Zertifikat nicht, so dass sie eine Bürgschaft über die liquiden Mittel fordert? Das macht Sinn. Kann doch das Zertifikat schon zwei oder drei Jahre alt sein und die Liquidität des Anbieters eine völlig andere sein als zum Zeitpunkt der Zertifizierung. Die Folge wird sein, dass VSt künftig nicht mehr einem "anderen" Liquiditätsnachweis fordern werden, sondern explizit nach einer Bankbürgschaft fragen. Wodurch ein weiterer vermeintlicher Vorteil der Zertifizierung nach der DIN 77200 ad absurdum geführt ist.

Spannend ist auch, wann die ersten ASt das Vergabekriterium DIN 77200 rügen werden.