Dienstag, 13. April 2010

Und noch ein Neuer

Rolf Kroboth ist von der Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld als Sachverständiger für Geld- und Wertdienstleistungen öffentlich bestellt worden. Herzlichen Glückwunsch!

Äußerst kritisch zu sehen ist allerdings, wenn die Bundesvereinigung Deutscher Geld- und Wertdienste e. V. (BDGW) in einer Pressemitteilung schreibt:
Der BDGW-Sicherheitsbeauftragter
ist zum Sachverständigen bestellt worden. Wie der BDGW richtig zitiert, verpflichtet die Eidesformel die öffentlich bestellten Sachverständigen ihre Gutachten unparteiisch zu erstatten. Eins geht also nur, entweder BDGW-Sicherheitsbeauftragter oder öbuv Sachverständiger. Selbstverständlich kann der BDGW jeden geeigneten Sachverständigen mit der Erstellung eines Privatgutachtens beauftragen. Dieses Gutachten muss aber gewährleisten, dass es frei von jeglicher Weisung erstellt worden ist. Im Handbuch des Sachverständigenrechts (Red.: Beyerlein, Beck Verlag, §11 Rd. 67, 4.Auflage) findet sich dann auch der Hinweis, dass die wenigen Experten in manchen Bereichen nicht "selten durch Institutsaufträge oder Beratungsverträge mehr oder weniger eng" mit einer der Parteien verbunden sind. Und weiter: "Dies alles kann die innere Unabhängigkeit von Sachverständigen erheblich beeinträchtigen." Wenn der Geschäftsführer des BDGW, Andreas Paulick, meint, dass: "Auf diese Weise ... auch die Qualität des Gütesiegels BDGW-Sicherheitsstandard ausgebaut und unterstrichen" wird, möge er sich fragen, ob man den Koch im Restaurant nach der Qualität der Speisen fragt oder lieber im Guide Michelin nachschaut.

Montag, 1. März 2010

Neuer Sachverständiger

Stefan Bisanz, Geschäftsführer der Consulting Plus GmbH, wurde am 27. Februar durch den Präsidenten der Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg, Ernst Franceschini, als Sachverständiger für das Fachgebiet Personenschutz öffentlich bestellt und vereidigt. Herzlichen Glückwunsch!

Freitag, 26. Februar 2010

Manipulationsgesetze

Schneller in die falsche Richtung zu rennen ist das Eine. Alternativ kann man auch eines der acht Manipulationsgesetze nach Josef Kirschner anwenden. Dieser beschrieb bereits 1976 in seinem Buch "Manipulieren, aber richtig" die acht Gesetze der Menschenbeeinflussung. Eines dieser Gesetze ist das der steten Wiederholung. Wird etwas Falsches nur lange genug als richtig dargestellt, wird es in der Wahrnehmung irgendwann als richtig akzeptiert. Nichts anderes macht Securlog-Geschäftsführer Dr. Lothar Thoma, wenn er im Gespräch mit dem Wirtschaftsmagazin "Der Handel" wiederholt die Zertifizierung nach der DIN 77200 verteidigt.

Schon fast amüsant ist es, wenn Thoma erklärt, dass Securlog in jedem Standort eine IHK-geprüfte Werkschutzfachkraft haben muss, die sich um die Qualifizierung der Mitarbeiter kümmert. Es sei dahin gestellt, welche Befähigung man nach nur 4 Wochen Ausbildung zur Werkschutzfachkraft hat, um Mitarbeiter zu qualifizieren. Auch relativ unwichtig ist, dass Thoma nicht zu wissen scheint, dass bereits seit 2006 keine Werkschutzfachkräfte mehr geprüft werden.

Viel wichtiger: Nirgends in der gesamten DIN 77200 steht, dass sich geprüfte Werkschutzfachkräfte um die Qualifizierung der Mitarbeiter kümmern müssen. Richtig ist vielmehr, dass nach der Leistungsstufe 1 der Norm das gesamte Führungspersonal über eine der geprüften Werkschutzfachkraft gleichwertige oder höherwertige aufgabenbezogene Qualifizierung verfügen muss. Gleichwertig wäre heute die geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft, höherwertig die Servicekraft, die Fachkraft und der Meister für Schutz und Sicherheit. Eine Promotion in Volkswirtschaft hingegen reicht nicht. Deshalb wäre es interessant zu erfahren, wer welche dieser Qualifikationen im Management von Securlog hat. Tatsache ist, dass aufgrund der Zertifizierung jeder Manager bei Securlog, der nicht über eine solche aufgabenbezogene Qualifizierung verfügt eine Nichteinhaltung der DIN 77200 bedeutet.

Freitag, 29. Januar 2010

Wes' Brot ich ess', des' Lied ich sing

Die gute Nachricht vorweg: Der bei Securlog als Pressekontakt angegebene Patrik von Glasow gibt in seinem Profil bei Xing an, dass er 12 Jahre Berufserfahrung in der Krisenkommunikation hat. Das ist gut, denn nachdem Securlog erneut mit großem Tamtam seine Zertifizierung nach der DIN 77 200 bewirbt wird die eine oder andere Krise ausbrechen, spätestens dann, wenn der eine oder andere Kunde die tatsächliche Einhaltung (und damit die Vertragskonformität) der Norm prüfen lässt.

Und nun zum Brot. Auf der Seite des VdS kann sich jedermann die Gebührentabelle [PDF] zur Zertifizierung nach der DIN 77200 herunterladen. Allerdings scheinen die Kunden des VdS nicht ganz so unkritisch zu sein, denn der VdS sieht sich zu folgender Erklärung genötigt:

Eine weitere Änderung die bei den Beschaffern von Sicherungsdienstleistungen zu einiger Verwirrung führt, ist die Aussage in der DIN 77200, dass der Anwendungszweck dieser Norm nicht darin besteht, Grundlage für Konformitätsbewertung zu sein. Mit dieser Formulierung wird nochmals deutlich gemacht, dass die Norm zur Vergabe von Sicherungsdienstleistungen durch öffentliche und private Auftraggeber angewendet werden soll

Ja, eben. Weil es vollkommen sinnlos ist die DIN 77200 zu zertifizieren. Was nutzt es, wenn ein akkreditierter Zertifizierer einem Schraubenfabrikanten bestätigt, dass seine Schlossschrauben (DIN 603) ein metrisches Gewinde mit 60° Flankenwinkel haben und der Azubi die Maschine verstellt und eine Tagesproduktion Schlossschrauben mit Witworth-Gewinde (55° Flankenwinkel) an die Kunden geliefert wird?

Das hält den VdS aber nicht davon ab trotzdem zu Zertifizieren. Zu groß scheinen die Begehrlichkeiten. Allerdings gab es in der Vergangenheit Stimmen (nicht nur meine), die eine Zertifizierung nach der DIN 77200 als ohne Rechtsgrundlage beschrieben. Um die anhaltende Kritik ein für allemal vom Tisch zu wischen versteigt man sich daher in die hohe Kunst der Rabulistik:

In der DIN 77200 ist und kann auch nicht das Zertifizierungsverfahren für Sicherungsdienstleistungen geregelt sein. Dies ist nicht die Aufgabe einer Norm, die zur Standardisierung von Dienstleistungen unter Berücksichtigung der Vergleichbarkeit und des Wettbewerbs zu gleichen Bedingungen erarbeitet wurde. Für die Zertifizierung bieten Normen wie die DIN 77200 die Prüfgrundlage.

In Berlin nennt man so was von hinten durch die Brust ins Auge. Die DIN 77200 regelt nicht die Zertifizierung ist aber Grundlage für die Zertifizierung. Wie jetzt?

Meine Zweifel an der fachlichen Qualifikation seiner Mitarbeiter hat der VdS auch aufgegriffen und statuiert nunmehr, dass:

Mit der Akkreditierungsurkunde [dem] VdS ... die technische und fachliche Kompetenz der Mitarbeiter sowie die erforderliche Unabhängigkeit und Zuverlässigkeit der Organisation zur objektiven Bewertung der Normkonformität für die Zertifizierung nach DIN 77200 bescheinigt [wurde].

Das erinnert mich an die Mustersachverständigenordnung des DIHK, Sachverständiger kann nur werden wer:
überdurchschnittliche Fachkenntnisse, praktische Erfahrungen und die Fähigkeit, ... Gutachten zu erstatten ... nachweist.

Einen Unterschied gibt es dann doch: Sowohl die Zivilprozessordnung (§404) als auch die Strafprozessordnung (§73) erwähnen weder den VdS noch eine Akkreditierung oder Zertifizierung.

Birgit Breuel formulierte es einmal so: Wenn man in die falsche Richtung läuft, hat es keinen Zweck, das Tempo zu erhöhen.

Montag, 28. Dezember 2009

Frage ohne Antwort

CDU-Innenexperte Bosbach und Polizeigewerkschaften fordern bessere Kontrollen auf Flughäfen (Quelle: Spiegel Online). Wie könnten die aussehen?

Um noch einmal auf die Definition des Risikobegriffs zurückzukommen: Die Wahrscheinlichkeit (P) kann sich durch das Zusammentreffen mehrerer verschiedener Komponenten potenzieren.

1. Lt. web.de (mit Bezug auf die Anklageschrift) hat der Nigerianer Umar Faruk Abdulmutallab den Sprengstoff in einem Kondom an Bord einer amerikanischen Fluggesellschaft geschmuggelt.

2. Ein aus Nigeria stammender Passagier hatte sich am Sonntag über einer Stunde auf der Bordtoilette einer amerikanischen Fluggesellschaft eingeschlossen und zu randalieren begonnen, als er zur Rückkehr zu seinem Sitz aufgefordert wurde. Der Pilot habe daraufhin kurz vor der Landung von der Bodenkontrolle Notfallhilfe angefordert.

3. Der Schweizer Zoll hat auf dem Flughafen Basel- Mülhausen anfang Mitte Oktober '09 einen Nigerianer mit 1165 Gramm Kokain im Magen gefasst. Der Mann war dem Grenzpersonal am Flughafen aufgefallen und kontrolliert worden. Grenzwächter stellten schließlich fest, dass er in seinem Magen so genannte Fingerlinge hatte.

Demnach könnte man verschiedene Risikokomponenten definieren, die eine Röntgenuntersuchung von Nigerianern die nach Amerika fliegen wollen sinnvoll erscheinen lassen. Das wird natürlich nicht passieren, denn wie Dagobert Lindlau bereits 2002 im Spiegel schrieb, wäre solche Maßnahme nicht politisch korrekt. Also müssten alle Passagiere geröntgt werden. Dadurch würde sich aber durch die Strahlenexposition das Risiko verschieben, nicht mehr die Bombe wäre das Problem, sondern eine mögliche Krebserkrankung. Man könnte jedoch eine endoskopische Untersuchung vornehmen. Aber wenn bereits die sogenannten "Nacktscanner" menschenunwürdig sind, ist die Nachschau in Körperöffnungen auch keine Option. Die Frage ohne Antwort ist folglich: Wieso werden japanischen Touristen 200gr. Pfälzer Leberwurst aus dem Handgepäck bei der Passagierkontrolle abgenommen, wenn Terroristen ohne Probleme 1kg Plastiksprengstoff im Darm an Bord bringen können?

Sonntag, 27. Dezember 2009

Umar Faruk Abdulmutallab wollte auf dem Flug von Amsterdam nach New York einen Sprengsatz zünden. Erste Erkenntnis: Selbst wenn es glückt Sprengstoff an Bord einer Linienmaschine zu schmuggeln bedeutet das nicht, dass es auch gelingt die Maschine zum Absturz zu bringen, Richard Reid, besser bekannt als der Schuhbomber, ist es ebenso wenig geglückt.

Zweite Erkenntnis: Dem United States Department of Homeland Security ist es mit seinem 200.000 Mitarbeiter und einem Budget von 52,000,000,00.00 US Dollar nicht gelungen diesen Anschlag zu vereiteln - und das, obwohl der Vater von Abdulmutallab die US-Botschaft in der nigerianischen Hauptstadt Abuja alarmiert haben soll. (Quelle: Tagesschau) Eigenartig: Wie inzwischen bekannt wurde, ist dem terrorverdächtigen Mann wegen Sicherheitsbedenken die Einreise nach Großbritannien verweigert worden.

Dritte Erkenntnis: Nachdem die Kontrollen versagt haben werden sie nicht abgeschafft sondern verschärft. Das ist so sinnhaft wie nach einem Unfall mit 60 km/h in einer Tempo 30 Zone die Geschwindigkeit auf 20 km/h zu begrenzen. Trotzdem müssen auf Anordnung von US-Behörden Passagiere während des Fluges in der letzten Stunde vor der Landung in den USA sitzen bleiben und dürfen keine persönlichen Gegenstände mehr auf ihrem Schoß haben. Wobei sich mir verschließt, wieso eine Explosion 65 Minuten besser sein soll als 55 Minuten vor der Landung. Fakt ist, Fliegen wird noch zeitaufwendiger.

Interessant wäre in einem Feldversuch festzustellen, ob es nicht schneller ginge, wenn man anstatt der offensichtlich nutzlosen Passagierkontrollen das Prinzip einiger Kernkraftwerke zu nutzen. Dann müsste man sich in einer Umkleidekabine komplett entkleiden um anschließend in durch die Fluggesellschaft herausgegebene Unterwäsche und Overalls zu schlüpfen. Die persönliche Kleidung käme in einen zu verplombten Sack und wird am Zielort nach Ankunft wieder ausgegeben.

Mittwoch, 9. Dezember 2009

R = P*S

Sicherheit ist das Antonym zu Risiko. Diese Aussage wird viel zu oft von "Sicherheitsexperten" ignoriert. Nun hat Dr. Ulrich Weber, Professor für Safety & Security Engineering an der Hochschule Furtwangen, einen unbedingt lesenswerten Artikel zum Risikobegriff veröffentlicht. Unter anderem stellt Prof. Weber die Fragen: "Wie viel ist ein Leben wert?" und: "Aber beim Menschenleben hört die Abwägung doch auf - oder?"

Menschenleben sind das Totschlagargument für jede Diskussion um Sicherheitsmaßnahmen. Totschlagargumente sind Scheinargumente, bloße Behauptungen oder Vorurteile, von denen man annehmen kann, dass die Mehrheit der Diskussionsteilnehmer entweder damit in der Bewertung übereinstimmt oder keinen Widerspruch wagt, da dies in der öffentlichen Meinung auf Ablehnung stößt. Mit dem Totschlagargument "Menschenleben" werden beispielsweise Fluggastkontrollen gerechtfertigt. Dabei wird vergessen, dass in anderen Bereichen Menschenleben durchaus bewertet werden. Lebensversicherer bewerten das Risiko des Ablebens und versichern dieses. Bei Schadensersatzforderungen wird auf Basis der durchschnittlichen Lebenserwartung berechnet, wie hoch das entgangene Einkommen ist, um diese Summe als Entschädigung den Hinterbliebenen zu zusprechen. In Großbritannien werden Vorsorgeuntersuchungsprogramme zur Verhinderung von tödlichen Erkrankungen nur in Kraft gesetzt , wenn das UK National Screening Committee (NSC) befindet, dass dieses Programm angemessen ist, also das die Kosten für die Vorsorge unter denen der Behandlungskosten bleibt. Müsste man nicht ebenso bei Sicherheitsmaßnahmen vorgehen?